Visum und Reisepass

Visum und Reisepass. Was ist zu beachten?

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Möchten Sie wissen, ob Sie für Ihr Herkunftsland ein Visum für die Einreise nach Spanien brauchen, welche Arten von Visa es je nach Aufenthaltsdauer gibt und wie man sie beantragt? Hier finden Sie alle Antworten auf diese Fragen.

  • Visumsanforderungen und Einreisebedingungen

    Ein Reisepass oder ein Ausweis ist immer erforderlich. Er muss noch drei Monate nach dem beabsichtigten Datum der Ausreise aus dem Schengenraum gültig sein und darf maximal 10 Jahre vor dem Einreisedatum ausgestellt worden sein. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz können mit ihrem nationalen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass nach Spanien einreisen und sich dort frei bewegen (unbegleitete Minderjährige, die mit einem Personalausweis reisen, müssen die Erlaubnis ihrer Eltern mit sich führen).

    Touristen aus bestimmten Ländern benötigen ein gültiges Visum für ihren Aufenthalt. Ein Visum ist nicht erforderlich, wenn der Reisende im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder eines von einem Schengen-Staat ausgestellten Visums für einen Langzeitaufenthalt ist.

    Außerdem können die Einreisebehörden einen Beleg für den Reiseanlass wie die Buchungsunterlagen bei einer Pauschalreise, eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben verlangen.

    In jedem Fall müssen Touristen nachweisen können, dass sie über die finanziellen Mittel für den geplanten Aufenthalt in Spanien und die Rückreise oder den Transfer in ein anderes Land verfügt.  

    Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen in Spanien beträgt 90 Tage.

    Weitere Informationen und Ausnahmen finden Sie unter Website des Innenministeriums

    Da sich diese Sondervorschriften ändern können, sollten Sie sich vor der Abreise mit einem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Verbindung setzen, um dort die genauen Bedingungen zu erfragen.

  • Visumsarten und ihre Beantragung

    Visa für Kurzaufenthalte: Dieses allgemeine Visum für Touristen, die Staatsangehörige eines Landes außerhalb des Schengen-Raums sind, erlaubt den Aufenthalt und die Durchreise durch Spanien für 90 Tage. Sie werden von den Botschaften oder Konsulaten von Spanien im Herkunftsland ausgestellt. Ebenso gelten die Visa eines jeden Schengen-Staates.

    Visa für Langzeitaufenthalte: Diese sind für alle Ausländer erforderlich, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten möchten; davon ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.

    Außerdem gibt es ein Visum für internationale Telearbeiter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und ein Flughafentransitvisum, das für einige Drittländer erforderlich ist.

     

  • Visum für internationale Telearbeiter (digitale Nomaden)

    Es gestattet einen internationalen Telearbeitsaufenthalt von höchstens einem Jahr im gesamten Hoheitsgebiet des Landes.  Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union können beantragen, eine Beschäftigung oder eine berufliche Tätigkeit im Homeoffice und unter ausschließlicher Verwendung computergestützter Mittel und Systeme für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens auszuüben. Bei Selbstständigen darf die Telearbeit für in Spanien ansässige Unternehmen 20 % ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten.

     

    Die spezifischen Anforderungen für die Gewährung des Visums sind wie folgt: Bestehen einer tatsächlichen und ununterbrochenen Tätigkeit von mindestens einem Jahr in dem Unternehmen oder den Unternehmen, für das/die Sie arbeiten; Unterlagen, die belegen, dass die Arbeit aus dem Homeoffice ausgeführt werden kann; und das Bestehen eines Arbeits- oder Berufsverhältnisses während mindestens der letzten drei Monate vor der Antragstellung. Die Bewerber müssen einen qualifizierten beruflichen Abschluss oder ein Postgraduiertenstudium an einer anerkannten Universität, Berufsakademie oder Wirtschaftsschule absolviert haben oder über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen. 

     

    Befindet sich der Telearbeiter außerhalb Spaniens, wird das Visum über die Botschaften und Konsulate beantragt. Wenn Sie sich nach Ablauf des Visums weiterhin in Spanien aufhalten möchten und die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie innerhalb von 60 Kalendertagen vor Ablauf des Visums bei der Abteilung für Großunternehmen und strategische Kollektiven (UGE-CE) eine Aufenthaltsgenehmigung für internationale Telearbeiter beantragen. Diese Genehmigung gilt für höchstens drei Jahre und kann alle zwei Jahre verlängert werden.

     

    Wenn sich der Telearbeiter legal in Spanien aufhält (z. B. mit einem Touristenvisum), kann eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung direkt bei der UGE-EC beantragt werden.